Ad-hoc-Beratungsausschuss für den Stadtbeleuchtungsplan

Zusammensetzung:

A. Zweck

1. Der Zweck des Ad-hoc-Beratungsausschusses für den Stadtbeleuchtungsplan (der „Ausschuss“) besteht darin, die vorhandene Beleuchtungsinfrastruktur zu überprüfen, Bereiche mit Verbesserungspotenzial zu ermitteln und der Stadt Empfehlungen für einen umfassenden Beleuchtungsplan für die Stadt Miami Beach zu unterbreiten, der die Sicherheit, Ästhetik, Funktionalität und Energieeffizienz der Beleuchtung in öffentlichen Räumen, Wegerechten sowie Gewerbe- und Wohngebieten zum Nutzen der Einwohner und Besucher berücksichtigt.

2. Der Ausschuss berücksichtigt funktionale Aspekte wie Sichtbarkeit und Sicherheit sowie ästhetische Elemente wie Ambiente und architektonische Beleuchtung.

3. Der Ausschuss soll Empfehlungen zu den folgenden Elementen abgeben, die in einem umfassenden Beleuchtungsplan berücksichtigt werden sollten:

a. Sicherheit und Schutz (Straßenbeleuchtung und öffentliche Plätze).
b. Umweltauswirkungen.
c. Architekturbeleuchtung für Wahrzeichen, öffentliche Gebäude und Denkmäler
d. Energieeffizienz.
e. Richtlinien zur Lichtgestaltung für gewerbliche und private Gebäude.
f. Sonstige Angelegenheiten, die der Bürgermeister und die Stadtkommission durch Überweisung an den Ausschuss entscheiden.

4. Der Ausschuss tagt monatlich oder so oft, wie er es für die Abgabe abschließender Empfehlungen für notwendig erachtet. Die Amtszeit des Ausschusses endet nach einem (1) Jahr, sofern der Bürgermeister und die Stadtkommission nicht eine Verlängerung beschließen.

B. Zusammensetzung der Mitglieder

1. Der Ausschuss besteht aus sieben (7) Personen, die vom Bürgermeister und der Stadtkommission als Gremium ernannt werden.

2. Mindestkriterien für die Mitgliedschaft im Ausschuss: Personen müssen seit mindestens zwei (2) Jahren in der Stadt wohnen oder seit mindestens zwei (2) Jahren Eigentümer/Beteiligung an einem in der Stadt ansässigen Unternehmen oder in einem Arbeitsverhältnis mit diesem stehen. Ausnahmen hiervon können durch Mehrheitsbeschluss der Stadtkommission für das Mitglied, das Elektroingenieure ist, genehmigt werden.

(3) Der Ausschuss setzt sich wie folgt zusammen:

a. Ansässige Mitglieder.

i. Mindestens zwei (2) der sieben Mitglieder müssen derzeit im Gebiet North Beach wohnen. Dabei handelt es sich im Allgemeinen um den Teil von Miami Beach nördlich der 63. Straße.
ii. Mindestens zwei (2) der sieben Mitglieder müssen derzeit im Gebiet Mid Beach wohnen. Dabei handelt es sich im Allgemeinen um den Teil von Miami Beach südlich der 63. Straße und nördlich der 23. Straße.
iii. Mindestens zwei (2) der sieben Mitglieder müssen derzeit im Gebiet South Beach wohnen. Dabei handelt es sich im Allgemeinen um den Teil von Miami Beach südlich der 23. Straße.

b. Technisches Mitglied. Mindestens eines (1) der sieben Mitglieder muss Elektroingenieur sein, vorzugsweise mit Fachkenntnissen im Bereich der Stadtbeleuchtung.

4. Der Bürgermeister und die Stadtkommission berücksichtigen bei der Ernennung folgende zusätzliche Kriterien:

a. Anwendbare Kenntnisse und Erfahrungen, die für die Zwecke des Ausschusses relevant sind.

b. Früheres und gegenwärtiges Engagement für die Gemeinschaft, insbesondere Führungsrollen und Erfahrung in anderen Beratungsausschüssen oder Gremien.

Anfragen zu öffentlichen Aufzeichnungen

Besuchen Sie die Website für öffentliche Archivanfragen der Stadt Miami Beach. Senden Sie eine neue Anfrage, prüfen Sie den Status einer bereits eingereichten Anfrage und durchsuchen Sie das Archiv der Archivanfragen.

Wenn Sie Fragen zu öffentlichen Aufzeichnungen haben, wenden Sie sich bitte an das Büro des Stadtschreibers von Miami Beach unter 305-673-7411. 

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